WARUM MEDIATION

Streitigkeiten entstehen alltäglich zwischen Paaren, Eheleuten, Eltern und Kindern, SchülerInnen und LehrerInnen, MieterInnen und VermieterInnen, in der Nachbarschaft, unter KollegInnen, ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen sowie zwischen Staat und BürgerInnen. Wenn Konflikte eskalieren, enden sie häufig vor Gericht. Die gerichtliche Streitentscheidung schafft jedoch meist keine Befriedung zwischen den Parteien, sondern nur GewinnerInnen und VerliererInnen.

Mit Mediation können Konflikte ohne juristische Streitverfahren mit Hilfe eines neutralen und allparteilichen Vermittlers oder Vermittlerin eigenverantwortlich gelöst werden. Die Parteien entscheiden, nicht ein Dritter.

Die Ergebnisse eines Mediationsverfahrens werden den Interessen beider Parteien gerecht und sind wesentlich tragfähiger als die Entscheidung eines Dritten.

Mediation kann befrieden. Es wird nicht nur der vordergründige Sachkonflikt gelöst, sondern in der Mediation können die dahinterliegenden Emotionen und Verletzungen geklärt und so die „Brücke des Verstehens“ geschlagen werden. In diesen magischen Momenten erkennen wir in unserem Konfliktpartner oder unserer Konfliktpartnerin den Menschen und können auf ihn zugehen. Dies ist das Erfolgsgeheimnis der Mediation.

„Friede ist, wenn Menschen im Stande sind, mit ihren Konflikten kreativ und konstruktiv umzugehen.“

(Johan Galtung)

Gesetzliche Verankerung der Mediation

Das bundesdeutsche Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren zur außergerichtlichen Konfliktbeilegung (MediationsG) ist am 21. Juli 2012 in Kraft getreten. Damit hat die Mediation zum ersten Mal eine gesetzliche Grundlage im deutschen Recht.

Entsprechende Änderungen haben Eingang in die Prozessordnungen z.B. der Zivilgerichtsbarkeit, der Familien-, Arbeits- und Verwaltungsgerichtsbarkeit gefunden.