MEDIATIONSWERKSTATT

Ziel der Veranstaltung ist die gegenseitige Stärkung von MediatorInnen für MediatorInnen. Die Intention besteht darin, MediatorInnen mit und ohne Erfahrung neue Impulse sowie interessantes, erprobtes und kreatives Handwerkszeug für ihren Handlungsradius zu geben. Experimentierfreudigkeit ist Programm. „Fehler“ sind ausdrücklich erlaubt!

Die Veranstaltung wird freundlichst unterstützt von der „Mediationsstelle für Wirtschaftskonflikte“ der Handelskammer Hamburg.


Die Mediationswerkstatt erfindet sich neu und freut sich im neuen Jahr mit spannenden Terminen 
zurückzukehren.

Ablauf

  • Input anhand konkreter Fallbeispiele

  • Einzelübungen und Gruppenübungen

  • Reflektion und Feedback

Leitung

Birgit Brödermann M.A., BM®, CEDR Accredited Mediator London, Businesscoach, Referentin für Interkulturelle Kommunikation & Mediation, fachliche Betreuung der internationalen „ICC Mediation Pre-Moot“, Bucerius Law School. Vorstandsmitglied des Hamburger Instituts für Mediation e.V. sowie gelistetes Mitglied bei der Mediationsstelle der Handelskammer Hamburg.

Kosten

EUR 100,00 (EUR 80,00 für HIM-Mitglieder)

Anmeldung

Anmeldung bitte per Mail an: info@himev.de 

Das Institut für Mediation wird Ihre Anmeldung bestätigen und Ihnen die Überweisungsdaten zukommen lassen. Die Teilnahmegebühr muss für die Teilnahme vor Beginn des Seminars vollständig überwiesen sein.

Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung Ihrer Anmeldung. Diese wird verbindlich mit Bezahlung der Seminargebühr. Dafür bitten wir um Überweisung auf unser Konto:

Hamburger Volksbank
IBAN DE64201900030007035616
BIC GENODEF1HH2

Treten Sie das Seminar nicht an, wird die Seminargebühr in voller Höhe fällig, es sei denn, Sie stellen rechtzeitig eine Ersatzperson oder es liegt ein wichtiger Grund vor.

Das Hamburger Institut für Mediation e.V. behält sich vor, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl das Seminar abzusagen oder ReferentInnen auszuwechseln, wenn Krankheit oder andere wichtige Gründe vorliegen. Bei Ausfall eines Seminars erhalten die TeilnehmerInnen die volle Kursgebühr erstattet; weitergehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.